Copyright or Copywrong? Worauf Sie bei Bildrechten achten sollten

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Copyright or Copywrong? Worauf Sie bei Bildrechten achten sollten

„Sonnenuntergang in der Karibik“ oder „Affe im Smoking“ – zu allen möglichen Suchanfragen finden sich Millionen von Bildern. Doch bei der Nutzung lauern Fallen, die enorme Konsequenzen nach sich ziehen können. Wir haben einfache Tipps, wie Sie Bilder problemlos nutzen können.

„Sonnenuntergang in der Karibik“ oder „Affe im Smoking“ – zu allen möglichen Suchanfragen finden sich Millionen von Bildern. Doch bei der Nutzung lauern Fallen, die enorme Konsequenzen nach sich ziehen können. Wir haben einfache Tipps, wie Sie Bilder problemlos nutzen können.

 

Wenn Bildrechte viral gehen

Fotojournalist Daniel Morel veröffentlichte 2010 Bilder des Erdbebenunglücks in Haiti auf Twitter. Kurz darauf sah man seine Aufnahmen in zahlreichen Nachrichtenbeiträgen weltweit. Was war passiert?

Morels Bilder wurden tausendfach geteilt. Dadurch konnte nicht mehr nachverfolgt werden, dass die Originalaufnahmen von ihm stammten. Die Agenturen getty images und Agence-France Presse (AFP) übernahmen seine Bilder und vermittelten sie ohne sein Einverständnis.

Morel verklagte die beiden Agenturen. Nach mehrjährigem Rechtsstreit entschied das New Yorker Gericht 2013 zugunsten des Fotografen. AFP und getty images mussten aufgrund des Urheberrechtsverstoßes eine Entschädigung in Höhe von 1,2 Mio. US-Dollar zahlen.

Wenn Sie die 1,2 Mio. Dollar lieber anderweitig investieren wollen, sollten Sie folgende Dinge beachten.

Augen auf beim Bilderkauf

Bilder legal online zu erwerben, ist kein Hexenwerk. Wenn Sie für Ihr Unternehmen Bildmaterial benötigen, können Sie Fotos, Illustrationen oder Grafiken einfach und bequem bei Bildagenturen kaufen. Jedes denkbare Motiv ist auffindbar. Dennoch verstecken sich in diesem Prozess einige Fallen. Um diese zu umgehen, sollten Sie diese Hinweise befolgen:

Zuerst klären Sie, ob das Bildmaterial redaktionell oder kommerziell genutzt werden soll.

Bei der redaktionellen Nutzung, auch „Editorial Use“ genannt, geht es um den Bereich der journalistischen Berichterstattung, also die Bebilderung von berichtenswerten Ereignissen, die das öffentliche Interesse wecken und der Informationsweitergabe dienen. Das findet im Wesentlichen in folgenden Medien statt:

  • Zeitungen
  • Zeitschriften
  • Schulbücher
  • Sachbücher
  • Blogs
  • Nachrichten­sendungen

Bei der kommerziellen Nutzung geht es in erster Linie um Werbung, also:

  • Werbeanzeigen
  • Flyer
  • Poster
  • Mailings
  • Banner
  • TV-Spots
  • Produkte für die Messe­auftritte

Vergleichen Sie auch, wie viel das gewünschte Bild bei anderen Agenturen kostet. Je nach Agentur werden die gleichen Motive zu unterschiedlichen Preisen angeboten und so können Sie zusätzliche Kosten vermeiden. Durch Bild-Invers-Suchen (mit z.B. Suchmaschinen wie Google) lässt sich das leicht herausfinden.

Ein weiterer Punkt ist die Lizenzierung von Bildern. Es gibt lizenzpflichtige und lizenzfreie Bilder. Lizenzfrei bedeutet hier allerdings nicht, dass man diese Bilder einfach verwenden darf. Daraus resultieren zwei völlig verschiedene Verwendungsarten und Kosten, die einen erheblichen Einfluss auf den Endpreis haben. Ob Sie ein Bild an eine:n Kolleg:in weitergeben dürfen, hängt davon ab, ob Sie eine Unternehmens-/Mehrplatzlizenz erworben haben.

  • Zeitlich unbeschränkt: Es gibt kein Ablauf- oder Enddatum für die Rechte zur Verwendung der betreffenden Inhalte.
  • Weltweit: Inhalte dürfen in beliebigen geografischen Gebieten genutzt werden.
  • Unbegrenzt: Inhalte dürfen in einer unbegrenzten Anzahl von Projekten verwendet werden.
  • Jegliche Medienformate: Inhalte dürfen in Druck- und digitalem Format sowie in sämtlichen anderen Medien und Formaten genutzt werden.
  • Nicht exklusiv: Sie haben keine ausschließlichen Rechte zur Verwendung der Inhalte.

  • Beschränkt auf die jeweilige Nutzung: Medium, Zeitraum, Druckauflage, Positionierung, Größe des Inhalts, ausgewähltes Gebiet.
  • Meist nicht exklusiv: Sie haben keine ausschließlichen Rechte zur Verwendung der Inhalte, sofern auf der Webseite, Ihrer Rechnung, der Auftragsbestätigung oder einem gesonderten Vertrag nicht anders angegeben. ABER: Sie können sich die exklusiven Nutzungsrechte sichern, dies ist allerdings sehr teuer.

Doch wann ist welche Lizenzierung erforderlich? Ganz einfach:

Für die kommerzielle Nutzung raten wir, RF-Bilddateien zu erwerben, also lizenzfreie Bilder. Sie bieten Handlungsspielräume, da sie zeitlich unbeschränkt, weltweit einsetzbar, in unbegrenzter Anzahl (Auflage) und in jeglichen Formaten verwendet werden dürfen.

Bei redaktioneller Nutzung können Sie unbekümmert lizenzpflichtige Bilder verwenden. Sie sind meistens weniger generisch, häufig für den einmaligen Gebrauch bestimmt und können nur für die bei der Lizenzierung genannte Nutzung verwendet werden. Wichtig ist vor allem der Urhebervermerk: also immer die Person nennen, die das Bild erstellt hat, sowie die Agentur, die die Bildrechte verwaltet (1,2 Mio. Dollar – nur als Reminder). Bei redaktioneller Nutzung von Bildmaterial aus Stock-Archiven wird dies in der Regel immer gefordert.

Möchten Sie ein Bild exklusiv nutzen, ist die erste Wahl ein eigenes Shooting. So ist garantiert, dass nur Sie das Bildmaterial besitzen. Besonders sinnvoll ist dies bei Kampagnen oder auch anderen Vorhaben, die hohe Reichweite und Authentizität anstreben.

Sollte das nicht möglich sein, können Sie die Lizenz eines bestehenden Bildes erwerben und sie für die Verwendung durch andere sperren lassen. Das ist allerdings immens teuer.

Wichtig: Beim Kauf eines Bildes erwerben Sie lediglich die Nutzungsrechte daran. Das Urheberrecht bleibt immer bei der Person, die das Bild erstellt hat.

Kostenlos = Problemlos?

Neben Bildagenturen haben Sie natürlich eine Vielzahl an anderen Möglichkeiten, um im Internet an Bilder zu kommen. Aber das kann schnell problematisch werden. Warum eigentlich?

Social Media:
Bilder auf Social-Media-Plattformen gibt es im Überfluss, aber kann man sie auch problemlos verwenden? Ganz klar: Nein.

Die Verwendung von Bildern für Social Media ist ein weiterer Sonderfall. Plattformen wie Facebook fordern gerne in ihren eigenen AGB eine „nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte“. Bei Instagram, Twitter oder WhatsApp liest man ganz ähnliche Wortlaute. Im Grunde tritt man die Rechte gegenüber dritten Parteien ab. Schnell ist ein Bild geteilt und streut sich wie von selbst. Tipp: Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Bilder eines Stock-Archives auf einer Social-Media-Plattform verwenden dürfen, fragen Sie beim Archiv nach und lassen Sie sich eine schriftliche Antwort geben. Eine einheitliche Regelung existiert noch nicht und alle Archive haben eigene Richtlinien.

Kostenlose Bilddatenbanken:
Auf Seiten wie Pixelio, Unsplash oder Pixabay bieten Fotograf:innen ihre Bilder kostenlos an. Knapp 500.000 Dateien können beispielsweise auf Pixelio heruntergeladen werden. Kann man die Bilder frei nutzen, wenn die Urheber:innen sie selbst kostenlos anbieten? Wir raten davon ab.

Diese Datenbanken bieten Bilder zwar kostenlos an, prüfen aber nicht, ob die Bilder tatsächlich von den genannten Urheber:innen erstellt wurden oder ob diese die Bilder nur teilen und keinerlei Rechte daran haben. Haben Sie schon mal im Businesskontext etwas geschenkt bekommen? Nein? Genauso ist es auch hier. Kostenlos gibt es nicht. Die Agenturen distanzieren sich in ihren AGB davon, Verantwortung für die Bildrechte zu übernehmen.

Oft können User:innen, die auf diesen Plattformen Bilder hochladen, auch erklären, dass sie die Rechte daran abtreten. Das kontrolliert aber niemand. Und was passiert, wenn die Bildrechte doch nicht bei der Person liegen, die sie der Bildagentur zur Verfügung gestellt hat? Genau: Sie als Nutzer:in sind dann dafür verantwortlich und müssen ggf. der:m Urheber:in eine horrende Summe zahlen.

Durch Bild-Invers-Suchen lassen sich Urheber:in und Agentur sehr leicht recherchieren. Nicht sichtbare Informationen, sogenannte Metadaten, die in den Bildern eingebaut sind, geben sehr schnell Aufschluss darüber, wem das Bild gehört und ob ein Gesetzesverstoß vorliegt. Formate wie IPTC-IIM ermöglichen den Fotograf:innen und Bildagenturen, Informationen wie die Folgenden mitzusenden:

  • Bild­beschreibung
  • Quelle, Ersteller:in, Kontaktdaten
  • Urheberrechts­vermerk
  • Dringlichkeit
  • Uhrzeit von Erstellung und Digi­talisierung
  • Ortsangaben

Um immer auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir, Bilddateien nur von seriösen Bildagenturen zu beziehen oder Fotos von Fotograf:innen anfertigen zu lassen. Ein Verstoß gegen Bildrechte schadet nicht nur dem eigenen Ruf, sondern kann im Ernstfall sehr teuer werden. Die Kosten setzen sich zusammen aus den Forderungen der Fotograf:innen, den Kosten des abmahnenden und des eigenen Rechtsanwaltes. Fotograf:innen können sogar doppelten Schadensersatz verlangen: wegen der illegalen Vervielfältigung und der fehlenden Namensnennung (nochmal ein Aufschlag von 100%). Und: Man macht sich strafbar.

Selbstverständlich können Sie sich jederzeit beraten lassen – wir bei Liebchen + Liebchen helfen Ihnen bei allen weiteren Fragen. Schauen Sie auf unserer Website vorbei oder nehmen sie Kontakt auf!

 

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