Die Verwendung von Webfonts in Zeiten der DSGVO

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Die Verwendung von Webfonts in Zeiten der DSGVO

Seit dem 25. Mai 2018 ist das Thema Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) in aller Munde und schlägt hohe Wellen. Die Angst vor Abmahnungen und hohen Bußgeldern lässt viele Website-Betreiber schon fast in Panik verfallen. Viele versuchen alles mögliche, um ihre Online-Präsenz rechtssicher zu machen. Doch was ist eigentlich mit den Webfonts?

Seit dem 25. Mai 2018 ist das Thema Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) in aller Munde und schlägt hohe Wellen. Die Angst vor Abmahnungen und hohen Bußgeldern lässt viele Website-Betreiber schon fast in Panik verfallen. Viele versuchen alles mögliche, um ihre Online-Präsenz rechtssicher zu machen. Doch was ist eigentlich mit den Webfonts?

 

Eine rechtssichere Website – in den Zeiten der DSVGO ein fast unerreichbares Ideal. Fast unumgänglich erscheint da der Gang zum Anwalt. Wobei wahrscheinlich auch die Profis hin und wieder vor Rätseln stehen und nicht das allumfassende Rezept zu kennen scheinen, um tatsächlich alle Stolperfallen zu vermeiden und über die Datenschutzerklärungen 100%ig abgesichert zu sein. Auch Liebchen+Liebchen distanziert sich von jeglicher beratender Funktion, die die Thematik DSGVO betrifft.

Ein im Zusammenhang mit der DSVGO eher unbeachteter Aspekt sind die Webfonts. Die bisher so praktisch einsetzbaren frei verfügbaren Schriften stellen den ein oder anderen Websitebetreiber vor eine kleine Hürde.

Problematische Links

Bisher hatte man die Möglichkeit – beispielsweise aus den Google Fonts –, die bevorzugte und zum Corporate Design passende Schriftart auszuwählen und mittels eines Links in die eigene Homepage einzubinden. Sowohl die Google Fonts als auch Schriften von Adobe Typekit oder anderen Anbietern können zwar weiterhin eingebunden werden. Allerdings scheiden sich die Geister bezüglich einer DSGVO-konformen Nutzung, wenn die Schriften von fremden Servern geladen werden oder Scripte eine Verbindung dorthin aufbauen.

Unbekannte Datenströme

Denn der DSGVO-Dschungel lässt viele Fragen offen. Etwa die, was genau beim Aufruf einer Website passiert, in die über einen Link Google Fonts eingebunden sind. Wird eine Verbindung zum Google-Server hergestellt, sodass möglicherweise der Browserverlauf des Users ausgelesen werden kann? Oder werden „nur“ Cookies gesetzt und keinerlei weitere Daten übermittelt? Nichts Genaues weiß man nicht. Und jetzt?

Das Corporate Design nicht mit dem Bade auskippen

Es gibt natürlich die Möglichkeit, komplett auf Google Fonts zu verzichten. Dann wäre man vermutlich zumindest hier auf der sicheren Seite. Der Verzicht kann aber wiederum den Nachteil haben, dass das Design einer Website aufgrund der Standard-Schriften (Arial, Verdana, Helvetica etc.) zwar web- und rechtssicher ist – aber womöglich nicht mehr so aussieht, wie es das Corporate Design vorschreibt. Selbstverständlich ist nicht jedem dieser Biss in den sauren Apfel lieb.

Mit einem Trick ans Ziel

Die gute Nachricht: Den Fans von Webfonts kann geholfen werden. Denn über einen kleinen Umweg ist es möglich, viele der Schriften lokal auf dem eigenen Server abzulegen und sie so wieder in der eigenen Website verwenden zu können, ohne eine Verbindung zu den Google- bzw. Fremdservern aufzubauen. Auch rechtlich – diese Aussage erfolgt natürlich ebenfalls ohne Gewähr – scheint dies kein Problem darzustellen. Laut der SIL Open Font License ist es erlaubt, die Google Webfonts herunterzuladen.

Wir sind gespannt, was das Thema DSGVO noch für uns bereithält. Was Webfonts in Design und Technik betrifft, bieten wir Ihnen auf jeden Fall gerne unsere Unterstützung an!

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